Bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie können wir Ihnen über 20 Jahre Immobilienerfahrung anbieten.
Mit Wertermittlung bezeichnet man den Vorgang der Ermittlung eines verlässlichen Markt bzw. Verkehrswert, oder Beleihungswert eines beliebigen Wirtschaftsgutes.
Bei der Wertermittlung versucht man nun – in der Regel durch Anwendung standardisierter Verfahren – eine möglichst objektive Aussage über den Wert einer Sache zu machen. So wird z. B. der Verkehrswert (auch Marktwert) von Immobilien in Deutschland im § 194 Bausetzbuch (BauGB) in Verbindung mit weiteren Normen definiert. Dabei sollen subjektive und besondere Einflüsse möglichst ausgeschaltet werden. Hierfür werden von den Ländern nach § 192 BauGB selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse bei eigens dafür eingerichteten Geschäftsstellen gebildet. Die daraus entstehenden Informationen fließen in die Bewertung ein.
Der Marktwert einer Immobilie ist vor allem beim Kauf oder Verkauf eines Gebäudes von Bedeutung, aber auch bei Scheidungen, Erbauseinandersetzungen oder Enteignungen.
Wir beraten Sie gerne und helfen dabei, das optimale für Sie zu erreichen. Sprechen Sie uns an!